Gerne kommen wir zu Ihnen.
Beratung und Abschlussbesprechung finden bei Ihnen im Betrieb statt.
Als Steuerberater kennen wir die gesetzlichen Vorgaben der Landwirtschaft.
Wir beraten Sie gerne in den Bereichen:
- Landwirtschaftliches Erbrecht
- Landpachtrecht
- Landwirtschaftliches Rechnungswesen und BMELV-Jahresabschluss
- Einkommensteuer der Land- und Forstwirtschaft
- Umsatzsteuer der Land- und Forstwirtschaft
- Bewertungsrecht des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes,
- sowie die Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
Bei Ihnen | mit Ihnen | für Sie